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   VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783   

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VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783 (https://dejure.org/2014,912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783 (https://dejure.org/2014,912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 10 ZB 13.1783 (https://dejure.org/2014,912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulassungsantrag; eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten; besondere Härte; Unzumutbarkeit; Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft geht vom stammberechtigten Ehegatten aus

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 31 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 2 AufenthG
    Ausländerrecht: besondere Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 2 AufenthG | Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Besondere Härte; Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens an ehelicher Lebensgemeinschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2011 - 8 ME 120/11

    Notwendigkeit des Fortbestehens der mit dem deutschen Ehepartner bestehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
    Die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss also objektiv betrachtet eine gewisse Intensität (NdsOVG, B.v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 - juris Rn. 11) aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen.

    In der Rechtsprechung und Teilen der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass immer dann, wenn zwar eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten vorliegt, der Ehegatte aufgrund dieser Beeinträchtigungen die Trennung aber nicht selbst herbeiführt, das Aufrechterhalten der ehelichen Lebensgemeinschaft für ihn nicht unzumutbar war (HessVGH, B.v. 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 - juris Rn. 10; BayVGH, B.V. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris Rn. 3; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Komm. 10. Aufl. 2013, § 31 Rn. 56).

  • VGH Hessen, 17.01.2007 - 7 TG 2908/06

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des vergewaltigten Ehegatten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
    Andere Gerichte und Kommentare gehen dagegen davon aus, dass die Frage, ob der das eigenständige Aufenthaltsrecht erstrebende Ehegatte oder der stammberechtigte Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben haben, nur bei der Würdigung der Gesamtumstände bezüglich der Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft Bedeutung erlangt (HessVGH, B.v. 17.1.2007 - 7 TG 2908/06 - juris Rn. 15) und dass es jedenfalls dann, wenn objektiv eine relevante Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange vorliegt, nicht darauf ankommt, wer von beiden Ehegatten letztlich die eheliche Lebensgemeinschaft auflöst (Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Stand 2011, § 31 Rn. 28; Marx in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsrecht, Stand Juni 2008, § 31 Rn. 184 ff.).
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
    Orientierungspunkt für diese Erfordernisse ist die Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (Happ in Eyermann, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72; BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn.12 m.w.N; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.1362 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020

    Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch gewaltbereiten Ehemann;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
    In der Rechtsprechung und Teilen der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass immer dann, wenn zwar eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten vorliegt, der Ehegatte aufgrund dieser Beeinträchtigungen die Trennung aber nicht selbst herbeiführt, das Aufrechterhalten der ehelichen Lebensgemeinschaft für ihn nicht unzumutbar war (HessVGH, B.v. 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 - juris Rn. 10; BayVGH, B.V. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris Rn. 3; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Komm. 10. Aufl. 2013, § 31 Rn. 56).
  • VGH Hessen, 10.10.2005 - 9 TG 2403/05

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen besonderer Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
    In der Rechtsprechung und Teilen der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass immer dann, wenn zwar eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten vorliegt, der Ehegatte aufgrund dieser Beeinträchtigungen die Trennung aber nicht selbst herbeiführt, das Aufrechterhalten der ehelichen Lebensgemeinschaft für ihn nicht unzumutbar war (HessVGH, B.v. 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 - juris Rn. 10; BayVGH, B.V. 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 - juris Rn. 3; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Komm. 10. Aufl. 2013, § 31 Rn. 56).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
    Denn die Klägerin hat nicht einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem die Klägerin allein ihren geltend gemachten Anspruch (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris Rn. 13 ff.) auf Erteilung einer von der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft unabhängigen Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG weiterverfolgt, bleibt ohne Erfolg.
  • VG Ansbach, 28.01.2020 - AN 11 K 16.01570

    Familiäre Lebensgemeinschaft;, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;, keine besondere

    Nach der Rechtsprechung stelle nicht jede Form der subjektiv empfundenen Unzumutbarkeit eine besondere Härte dar (BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783).

    Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 - NZFam 2014, 1113; B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4).

  • VG München, 16.04.2015 - M 24 K 14.4874

    Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Der Rückgriff auf den Begriff der besonderen Härte erfordert dabei eine Gesamtabwägung aller Umstände (BayVGH B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Allerdings handelt es sich insoweit nur um ein Indiz, das eine Gesamtabwägung aller Umstände nicht entbehrlich macht (vgl. BayVGH B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 10 ZB 17.1993

    Zur Verkürzung der Geltungsdauer der zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Denn die Gefahr, dass der Kläger, um die Mindestehebestandszeit für ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erreichen, zur Fortsetzung einer für ihn (wegen physischer oder psychischer Gewalt) unzumutbaren Ehe gezwungen wird, besteht in der Regel dann nicht mehr, wenn der stammberechtigte Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft von sich aus beendet (BayVGH, B.v. 21.9.2016 -10 ZB 16.1296 - juris Rn. 10 m.w.N., zum Meinungsstand: BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.09.2014 - 10 AS 14.1838

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Besondere Härte; schutzwürdige Belange des mit

    Dabei kommt es nicht auf die subjektiv empfundene Unzumutbarkeit an, sondern die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss objektiv eine gewisse Intensität erreicht haben (BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 6 K 17.1167

    Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer eheabhängigen

    Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 - NZFam 2014, 1113; B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U.v. 23.7.2014 - Au 6 K 14.571 - juris).
  • VG München, 09.11.2016 - M 12 S 16.3280

    Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft zur Begründung eines Aufenthaltstitels

    Allerdings handelt es sich insoweit nur um ein Indiz, dass eine Gesamtabwägung aller Umstände nicht entbehrlich macht (vgl. BayVGH B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.07.2015 - 10 ZB 15.1026

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht

    Darin ist jedenfalls ein Indiz zu sehen, dass dem Ausländer das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar ist (BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 10 CS 16.2512

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht von Ehegatten beim Vorliegen einer besonderen

    Vielmehr hat es diesen Umstand im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände nur als ein Indiz dafür gewertet (vgl. BayVGH, B.v 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4), dass ihr die Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar war.
  • VG Augsburg, 24.02.2016 - Au 6 K 15.1467

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten nach Aufhebung der

    Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (vgl. BayVGH, B. v. 3.9.2014 - 10 AS 14.1838, 10 AS 14.1837 - NZFam 2014, 1113; B. v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U. v. 23.7.2014 - Au 6 K 14.571 - juris).
  • VG Augsburg, 23.07.2014 - Au 6 K 14.571

    Philippinische Staatsangehörige; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; keine

    Die Beeinträchtigung dieser Belange muss objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (BayVGH, B.v. 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 17.09.2015 - W 7 K 15.226

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 18.03.2014 - 10 AE 14.437

    Anhörungsrüge; Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung;

  • VG Darmstadt, 08.01.2019 - 5 L 452/18
  • VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21

    Besondere Härte; eheliche Lebensgemeinschaft

  • VG München, 28.04.2014 - M 25 S 14.515
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